Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wrenchly-Plattform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der webbasierten Software-Plattform „Wrenchly" (nachfolgend „Plattform") durch gewerbliche Kunden.
Anbieter:
Egor Ferber Getreidestraße 17 84160 Frontenhausen Deutschland
E-Mail: ferbegor@gmail.com Telefon: 0151 52536898
Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
— nachfolgend bezeichnet als „Anbieter" oder „Wrenchly" —
Kunde: Die bei Wrenchly registrierte Werkstatt (nachfolgend „Werkstatt" oder „Kunde"). Die Werkstatt handelt als Unternehmerin im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind als Vertragspartner ausgeschlossen.
— Anbieter und Werkstatt nachfolgend gemeinsam als „die Vertragsparteien" —
Alle Begrifflichkeiten verstehen sich geschlechtsneutral.
1. Geltungsbereich und Vertragssprache
a) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und der Werkstatt über die Nutzung der Plattform sowie für sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen.
b) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Werkstatt werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
c) Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle abweichender Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Vertragsschluss
a) Die Darstellung der Plattform und der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
b) Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und der elektronischen Akzeptanz dieser AGB sowie des separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zustande. Die Akzeptanz wird durch den Anbieter unter Angabe von Datum, Zeitpunkt, IP-Adresse, akzeptierender Person und Dokumenten-Hash protokolliert (siehe Ziffer 8).
c) Die Werkstatt sichert zu, dass die akzeptierende Person zum Vertragsschluss im Namen der Werkstatt befugt ist (Inhaberin, Geschäftsführung oder ausdrücklich bevollmächtigt).
3. Leistungsbeschreibung
a) Wrenchly stellt eine webbasierte Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung, mit der die Werkstatt digitale Fahrzeug-Annahmeprotokolle erstellen, speichern und an Endkunden versenden kann. Bestandteil der Leistung ist insbesondere:
- Erfassung von Fahrzeug- und Kundendaten,
- Aufnahme und Speicherung von Fahrzeugfotos mit automatischer Anonymisierung (Pixelung) von KFZ-Kennzeichen,
- Erstellung und Bereitstellung signierter Annahmeprotokoll-PDFs,
- Versand von Bestätigungs-E-Mails an Endkunden.
b) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem von der Werkstatt gewählten Tarif sowie der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Es bestehen mindestens folgende Tarife:
- Free — kostenfreie Nutzung mit monatlicher Mengenbegrenzung der erstellbaren Protokolle,
- Pro — kostenpflichtige Nutzung im Abonnement-Modell ohne Mengenbegrenzung.
c) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen. Wesentliche Reduzierungen des Funktionsumfangs des bei Vertragsschluss gewählten Tarifs werden der Werkstatt mindestens 30 Tage vorher in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt; die Werkstatt erhält für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeits-Zeitpunkt der Reduzierung.
d) Die Plattform wird ausschließlich über Standard-Webbrowser bereitgestellt (Progressive Web App, „PWA"). Eine native iOS- oder Android-App ist nicht Vertragsbestandteil.
4. Mitwirkungspflichten der Werkstatt
a) Die Werkstatt verpflichtet sich,
- die Plattform nur im Rahmen ihres Geschäftszwecks (digitale Fahrzeugannahme, dazugehörige Dokumentation und Endkunden-Kommunikation) zu nutzen,
- die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Session-Tokens) geheim zu halten und gegen den Zugriff Unbefugter zu schützen,
- ihre Mitarbeitenden auf das Datengeheimnis und die Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten,
- eigene Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO gegenüber Endkunden bereitzustellen und ggf. im Werkstatt-Profil zu hinterlegen,
- Endkunden vor Erhebung personenbezogener Daten ordnungsgemäß zu informieren und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen,
- ihre Stammdaten (Firma, Anschrift, Datenschutz-Ansprechperson) korrekt und aktuell zu halten — diese fließen in die ausgehende Kunden-Kommunikation und in den AVV ein.
b) Die Werkstatt unterlässt insbesondere:
- die unbefugte Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb ihres Betriebs,
- den Versuch, die Anonymisierungs-Funktion (Pixelung von KFZ-Kennzeichen) zu umgehen,
- den Versuch, Daten anderer Werkstätten einzusehen oder zu verändern (Mehrmandanten-Trennung),
- die Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke oder die Verarbeitung von Daten unter Verletzung des Datenschutzrechts,
- Maßnahmen, die die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Plattform gefährden (z. B. automatisierte Massenabrufe, Eindringversuche, Schadcode).
c) Verletzt die Werkstatt schuldhaft eine dieser Pflichten in erheblichem Maße, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Frist zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Ziffer 16) bleibt unberührt.
5. Verfügbarkeit, Wartung
a) Der Anbieter ist bemüht, eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsmittel zu gewährleisten, gemessen am Außenrand der Wrenchly-Infrastruktur.
b) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:
- geplante Wartungsfenster, die regelmäßig außerhalb üblicher Werkstatt-Öffnungszeiten gelegt werden (typischerweise sonntags zwischen 22:00 und 06:00 MEZ); diese werden mindestens 48 Stunden vorher in Textform angekündigt,
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Internet-Routing-Probleme außerhalb der Anbieter-Infrastruktur sowie Maßnahmen Dritter (z. B. DDoS-Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen),
- Ausfälle aufgrund nicht-vertragsgemäßer Nutzung durch die Werkstatt.
c) Der Anbieter informiert die Werkstatt über außerplanmäßige Störungen ohne schuldhaftes Zögern, sobald die Störung erkannt wurde.
d) Ein vertraglicher Servicegrad („SLA") im engeren Sinne mit Vertragsstrafen ist nicht vereinbart, soweit nicht im jeweiligen Tarif ausdrücklich anderes geregelt ist.
6. Vergütung, Zahlung, Verzug
a) Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und der jeweils auf der Website ausgewiesenen Preisliste.
b) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Der Anbieter führt die Geschäfte als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
c) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Abrechnungszyklus. Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) abgewickelt. Zahlungsmittel ist nach Wahl der Werkstatt SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder eine andere von Stripe angebotene Zahlungsart.
d) Die Werkstatt sichert zu, dass die hinterlegten Zahlungsdaten korrekt sind und das genutzte Zahlungsmittel ausreichend gedeckt ist. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen führt Stripe automatisierte Wiederholungsversuche durch; der Anbieter informiert die Werkstatt parallel per E-Mail.
e) Kommt die Werkstatt in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung von mindestens 7 Werktagen den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht der Werkstatt für den laufenden Abrechnungszeitraum unberührt. Bestehende Protokoll-PDFs bleiben für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) auch im gesperrten Zustand für die Werkstatt abrufbar.
f) Im B2B-Geschäft gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
7. Preisanpassung
a) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise der laufenden Tarife für die Zukunft anzupassen, um veränderte Kosten (insbesondere für Hosting, externe Dienstleister, gesetzliche Abgaben) auszugleichen.
b) Preisanpassungen werden der Werkstatt mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
c) Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten oder mehr als 20 % kumuliert seit Vertragsschluss, hat die Werkstatt ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeits-Zeitpunkt der Preisanpassung. Die Kündigung muss spätestens 14 Tage vor Wirksamwerden in Textform erklärt werden.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
a) Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattform-Nutzung personenbezogene Daten von Endkunden der Werkstatt oder Dritter verarbeitet, geschieht dies ausschließlich auf Weisung der Werkstatt als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
b) Die Einzelheiten regelt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der zeitgleich mit diesen AGB elektronisch akzeptiert wird und integraler Bestandteil des Vertrags ist.
c) Die elektronische Akzeptanz wird im Audit-Log des Anbieters protokolliert mit (i) der akzeptierten Dokument-Version, (ii) einem SHA-256-Hash über den Vorlagentext und den Werkstatt-Stammdaten-Snapshot zum Akzept-Zeitpunkt, (iii) IP-Adresse, User-Agent und Zeitstempel. Die Werkstatt kann den Audit-Eintrag jederzeit anfordern.
d) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV in Datenschutzfragen gehen die Regelungen des AVV vor.
9. Rechte an Daten, Nutzungsrechte
a) An den von der Werkstatt in die Plattform eingegebenen Inhalten (Stammdaten, Fahrzeug- und Endkundendaten, Fotos, Annotationen, Signaturen, Texte) verbleiben sämtliche Rechte bei der Werkstatt bzw. bei den jeweils Berechtigten. Der Anbieter erwirbt hieran kein Eigentumsrecht.
b) Die Werkstatt räumt dem Anbieter das nicht-ausschließliche, räumlich auf die zur Leistungserbringung erforderlichen Gebiete (Deutschland sowie weitere EU-Mitgliedstaaten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich) und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die eingegebenen Inhalte ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu vervielfältigen, anzuzeigen und an die jeweils Berechtigten zu übermitteln.
c) Eine Nutzung der Werkstatt-Inhalte zum Training maschineller Lernverfahren ist ausgeschlossen, sofern und soweit nicht (i) eine ausdrückliche, freiwillig und informiert erteilte Einwilligung der betroffenen Person sowie der Werkstatt vorliegt oder (ii) die Inhalte zuvor wirksam anonymisiert wurden, sodass kein Personen-, Fahrzeug- oder Kennzeichenbezug rückführbar ist. Die Einzelheiten regelt der AVV.
d) Der Anbieter räumt der Werkstatt ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht ein, die Plattform vertragsgemäß zu nutzen.
e) Die Werkstatt darf die Plattform nicht reverse engineeren, dekompilieren, modifizieren oder Dritten zur Nutzung überlassen, die nicht ihre Beschäftigten oder ausdrücklich autorisierte Beauftragte sind. Zwingende gesetzliche Rechte zur Dekompilierung (§ 69e UrhG) bleiben unberührt.
10. Daten-Export und Datenlöschung bei Vertragsende
a) Auf Verlangen der Werkstatt stellt der Anbieter bei oder nach Vertragsende einen vollständigen Export der von der Werkstatt erfassten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON für Stammdaten, PDF für signierte Protokolle) zur Verfügung. Der Export wird innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung bereitgestellt.
b) Nach Vertragsende werden die nicht-aufbewahrungspflichtigen Daten der Werkstatt nach Ablauf von 60 Tagen automatisch und unwiderruflich gelöscht. Diese Frist gibt der Werkstatt Gelegenheit, den Export bei Bedarf nochmals anzustoßen oder eine Reaktivierung des Vertrags zu prüfen.
c) Signierte Annahmeprotokolle (PDFs inklusive eingebetteter, anonymisierter Fotos) bleiben aus zwingenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) für die gesetzliche Frist von zehn Jahren auch nach Vertragsende beim Anbieter gespeichert, sind für die Werkstatt jedoch nach Ablauf der Frist nach lit. b) nicht mehr abrufbar.
d) Rohaufnahmen (nicht-anonymisierte Originalfotos) werden bereits während der laufenden Nutzung 90 Tage nach Abschluss des jeweiligen Annahmeprotokolls automatisch gelöscht; ihre Speicherung über das Vertragsende hinaus erfolgt nicht.
11. Inhalte der Werkstatt — Verantwortlichkeit und Freistellung
a) Die Werkstatt ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihr in die Plattform eingegebenen Inhalte (insbesondere Fahrzeugfotos, Endkundendaten, Texte) keine Rechte Dritter verletzen und im Einklang mit geltendem Recht stehen.
b) Die Werkstatt sichert insbesondere zu, dass
- für die Erhebung der Endkunden-Daten die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen,
- die Endkunden vor Erfassung über die Datenverarbeitung informiert worden sind (Art. 13 DSGVO),
- auf Fahrzeugfotos außer Kennzeichen und Fahrzeug keine personenbezogenen Merkmale erfasst werden (insbesondere keine erkennbaren Personen) — der Anbieter weist im Annahme-Workflow auf diesen Punkt hin.
c) Die Werkstatt stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Pflichten gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Werkstatt die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
12. Gewährleistung
a) Der Anbieter erbringt die vertraglichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
b) Bei Mängeln der Plattform wird der Anbieter diese in angemessener Frist durch Nacherfüllung beheben. Die Werkstatt hat Mängel unverzüglich nach deren Bekanntwerden in Textform anzuzeigen und nach Möglichkeit nachvollziehbar zu dokumentieren.
c) Verlangt die Werkstatt aufgrund eines Mangels Nacherfüllung und ist diese fehlgeschlagen, kann die Werkstatt den Vertrag durch außerordentliche Kündigung beenden und für den Zeitraum, in dem die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigt war, die Vergütung anteilig mindern. Schadensersatzansprüche bestimmen sich nach Ziffer 13.
d) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Plattform gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
13. Haftung
a) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auch dort begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Werkstatt regelmäßig vertrauen darf.
c) Die Haftung des Anbieters ist im Übrigen auf die von der Werkstatt im Vertragsjahr des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht für die in lit. a) genannten Fälle.
d) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht-Verletzung vorliegt. Im Fall von Datenverlust ist die Haftung darüber hinaus auf den typischerweise anfallenden Aufwand zur Wiederherstellung beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Datensicherung durch die Werkstatt entstanden wäre.
e) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Verschwiegenheit
a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit nicht eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
b) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
c) Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt zusätzlich den Regelungen des AVV.
15. Höhere Gewalt
a) Soweit der Anbieter aufgrund höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, hoheitliche Maßnahmen, Pandemien, weiträumige Strom- oder Internet-Ausfälle oder Ausfälle wesentlicher Infrastruktur Dritter (z. B. des Hosting-Anbieters), die der Anbieter nicht durch zumutbare Maßnahmen abwenden konnte — an der Leistungserbringung gehindert ist, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses ohne weitere Folgen.
b) Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag durch außerordentliche Kündigung in Textform zu beenden.
16. Laufzeit, Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Akzeptanz dieser AGB sowie des AVV.
b) Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
c) Bei jährlicher Vorauszahlung verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer Vertragspartei in Textform gekündigt wird.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- schwerwiegender, trotz Abmahnung nicht abgestellter Pflichtverletzung der jeweils anderen Vertragspartei,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse,
- Zahlungsverzug der Werkstatt von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
- höherer Gewalt von mehr als 30 Tagen Dauer (Ziffer 15 b).
e) Kündigungen müssen mindestens in Textform (z. B. E-Mail an ferbegor@gmail.com oder über die Kontofunktionen der Plattform) erklärt werden.
17. Änderungen dieser AGB
a) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern, um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine wesentliche Weiterentwicklung der Plattform anzupassen. Eine Änderung darf das Vertragsgefüge nicht zulasten der Werkstatt verschieben.
b) Änderungen werden der Werkstatt mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Werkstatt erhält die Möglichkeit, der Änderung innerhalb dieser Frist in Textform zu widersprechen.
c) Widerspricht die Werkstatt fristgemäß, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.
d) Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
18. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit die Werkstatt Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters in Frontenhausen. Der Anbieter ist nach seiner Wahl auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Werkstatt zu klagen.
c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
d) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie die Aufhebung dieser Formklausel bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Eine konkludente Abbedingung dieser Formklausel ist ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch die Werkstatt bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen einer Umstrukturierung des Geschäftsbetriebs den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, der die vertraglichen Pflichten in vollem Umfang übernimmt; die Werkstatt wird hierüber mindestens 30 Tage vorher in Textform informiert und erhält bei wesentlicher Verschlechterung ihrer Position ein Sonderkündigungsrecht.
f) Soweit in diesen AGB Fristen genannt sind, verstehen sie sich als Kalendertage, sofern nicht ausdrücklich auf Werktage Bezug genommen wird.
Diese AGB werden im elektronischen Format zwischen den Vertragsparteien geschlossen und sind ohne Unterschriften wirksam (§ 126b BGB).
Stand: 30. Mai 2026 · Version 2026-05-2